7.4 Der Beschwerdegegner hat als Beleg für seine wiederkehrende Anwesenheit in den Büroräumlichkeiten in M._____ im Rekursverfahren ein Schreiben der E._____ AG eingereicht, in welchem diese ihm u. a. bescheinigt, dass er das gemietete Büro regelmässig genutzt habe und dass aus Sicht der E._____ AG die wesentliche Geschäftstätigkeit der D._____ in M._____ stattgefunden habe, wo der Beschwerdegegner im gemieteten Büro oder Sitzungszimmer Kundentermine wahrgenommen und Besprechungen mit externen Kunden sowie Mitarbeitenden der E._____ AG durchgeführt hatte. Diese Angaben würden sich auf die Zeitperiode ab Mietbeginn vom 15. August 2018 bis 31. Dezember 2018 beziehen.