6.3.5 Der Beschwerdegegner hat im Rekursverfahren ein Schreiben der E._____ AG vom 6. Mai 2021 eingereicht (Rekursbeilage 9), in welchem diese u. a. ausführt, dass die gemietete Büroräumlichkeit mit persönlichen Gegenständen, IT-Hardware und Akten komplementiert worden sei. Folglich sei das Büro, trotz anderslautender Klausel im Untermietvertrag, ausschliesslich vom Beschwerdegegner genutzt worden. In der Zeit vom 15. August 2018 bis 31. Dezember 2018 hätten sich keine Mitarbeitenden der E._____ AG darin dauerhaft zur Erledigung von Arbeiten aufgehalten. Durch die Präsenz in M._____ habe der Wissensaustausch sowie die Netzwerkpflege mit der E.__