6.3.4 Der Untermietvertrag und der beigelegte Büroplan enthalten keine Hinweise über die Einrichtung oder die Grösse des Büros. Auf dem im Rahmen des Rekurses eingereichten Foto (Rekursbeilage 6) ist ein Ausschnitt eines Büros abgebildet, worauf folgende Einrichtungsgegenstände erkennbar sind: Ein Schreibtisch, eine Dockingstation, zwei Bürostühle, eine Fensterbank, eine Kaffeemaschine, zahlreiche Bücher, ein Sideboard, ein Modellauto, zwei Aufbewahrungsbehältnisse sowie ein runder Besprechungstisch mit drei Stühlen.