6.3.3 Am 22. August 2018 haben die D._____ (Geschäftsadresse neu an der Y-Strasse 51) und die E._____ AG ergänzend zum Untermietvertrag einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Darin wurde abermals die Möglichkeit der Entgegennahme und Weiterleitung von Telefonanrufen, Zusendungen und Mitteilungen aller Art durch die E._____ AG vereinbart für eine pauschale Gebühr von Fr. 500.00 pro Jahr. Für das laufende Kalenderjahr 2018 hat das Einzelunternehmen der E._____ AG für die Dienstleistung eine Gebühr von Fr. 187.50 bezahlt (exkl. Porti, Telefonspesen, Papier etc.; Buchhaltungsbeleg 105).