Als Mietzins wurden jährlich Fr. 4'000.00 zuzüglich MWST bzw. monatlich Fr. 333.00 zuzüglich MWST vereinbart. Die Raumnebenkosten sowie die Kosten für die Raumreinigung und Hauswartung waren in diesem Mietzins inbegriffen. Der Buchhaltung ist zu entnehmen, dass der Beschwerdegegner den Mietzins auch tatsächlich entrichtet hat (Konto 200001). Aus der Schlüsselquittung geht hervor, dass der Beschwerdegegner über einen - 10 - eigenen Schlüssel für die Räumlichkeiten an der Y-Strasse 51 verfügte (Einsprachebeilage 2).