1.2. Die Vermieterin überlässt der Mieterin ein Sitzungszimmer für maximal 10 halbe Tage pro Jahr. Das Sitzungszimmer ist frühzeitig bei der Vermieterin zu reservieren; eine Benutzung ist nur im Rahmen der Verfügbarkeit der Räume möglich. 1.3 Der Mieterin stehen die sanitären Anlagen der Vermieterin zur Benutzung zur Verfügung."