__ seien eine Dockingstation, eine Kaffeemaschine, Literaturbücher und sein Arbeitskoffer ersichtlich. Die vom Beschwerdeführer angesprochenen Bildschirme seien zum Zeitpunkt des Fotos wohl temporär zu Schulungszwecken in einem grösseren Sitzungszimmer gewesen; die Wandhalterung und der LG Fernseher seien ein Fehlkauf -9- gewesen. Als Lieferadresse habe er L._____ definiert, weil dort die Lieferung wesentlich einfacher sei und er vermeiden wollte, dass die E._____ AG die Geräte entgegennehmen und ihm bereitstellen musste.