Der Steuerpflichtige führt in der Beschwerdeantwort vom 22. Dezember 2022 aus, dass er für die Akquirierung von Mittel- und Grossfirmen seines Startups eine repräsentable und kostengünstige Einrichtung gebraucht und diese bei der E._____ AG in M._____ auch gefunden habe. Die Mietverträge bei der E._____ AG seien standardmässig auf "Mitbenutzung" definiert, er habe das Büro jedoch von Anfang an exklusiv nutzen dürfen und habe einen eigenen Schlüssel gehabt, der nur zu diesem Büro ging. Die E._____ AG habe die exklusive Nutzung bestätigt. Auf dem eingereichten Foto des Büros in M._____ seien eine Dockingstation, eine Kaffeemaschine, Literaturbücher und sein Arbeitskoffer ersichtlich.