2.3 Mit Verfügung vom 13. Dezember 2023 gewährte das Verwaltungsgericht dem Beschwerdegegner Gelegenheit zur Akteneinsicht. Der Beschwerdegegner nahm am 24. Januar 2024 Einsicht in die Akten und reichte am 29. Januar 2024 eine ergänzende Stellungnahme ein. 3. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 28. Februar 2024 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: