Dezember 2018 aufgefordert, welchen der Beschwerdegegner am 13. Februar 2023 zusammen mit einem Begleitschreiben einreichte. Mit Verfügung vom 21. März 2023 wurde der fragliche Kalenderauszug dem Beschwerdeführer zugestellt und dieser zur Einreichung einer Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 29. März 2023 nahm der Beschwerdeführer zum Kalenderauszug des Beschwerdegegners Stellung. Der Beschwerdegegner reichte dazu mit Schreiben vom 14. Oktober 2023 eine Stellungnahme ein.