Nachbarn als aggressiv und feindselig empfand, scheint sich jedenfalls relativ leicht provozieren zu lassen, die Konfrontation zu suchen und in der Folge nicht mehr kontrolliert zu handeln. Aufgrund des (potentiell) selbstund fremdgefährdenden Verhaltens im Anschluss an die Auseinandersetzung mit dem Nachbarn bestehen erhebliche Zweifel an der psychischen Ausgeglichenheit des Beschwerdeführers; diese ist jedoch bis zu einem gewissen Grad zum sicheren Lenken von Fahrzeugen im Strassenverkehr unabdingbar.