O., N 36 zu Art. 15d SVG). Das Bundesgericht hat in diversen Entscheiden – insbesondere im Zusammenhang mit allfälligen Suchterkrankungen – eine verkehrsmedizinische Untersuchung auch bei Vorfällen ausserhalb des motorisierten Strassenverkehrs als gerechtfertigt erachtet (vgl. Urteil des Bundesgerichtes 1C_569/2018 vom 19. März 2019, Erw. 3.2).