In der Regel sei für die Bejahung der Fahreignung eine Stabilität von mindestens zwölf Monaten zu fordern. Auch bei besonders günstigem Verlauf sei jedoch noch mindestens eine Stabilität von sechs Monaten erforderlich. Ausserdem müsse auch die psychopharmakologische Behandlung eingehend abgeklärt werden, welche zwar zu einer Symptomreduktion führe, aber auch selber die Fahreignung ausschliessen könne, da sie Auswirkungen auf das Reaktionsvermögen, die Aufmerksamkeit oder Motorik haben könne.