Zur Begründung wurde im Wesentlichen Folgendes ausgeführt: Zum sicheren und jederzeit situationsadäquaten Führen eines Fahrzeugs im öffentlichen Strassenverkehr sei ein komplexes Zusammenspiel von psychischen Funktionen und Fähigkeiten erforderlich, das durch eine Reihe psychischer Störungen und Erkrankungen dauerhaft oder vorübergehend beeinträchtigt werden könne. Zur sicheren Einschätzung der Auswirkungen auf die Fahreignung sei eine ausreichend lange Beobachtungszeit notwendig. In der Regel sei für die Bejahung der Fahreignung eine Stabilität von mindestens zwölf Monaten zu fordern.