1. In Gutheissung der Beschwerde wird der vorinstanzliche Einspracheentscheid vom 3. November 2022 aufgehoben und das MIKA wird angewiesen, den Aufenthalt der Beschwerdeführenden 2 und 3 zu regeln. 2. Die Kosten des Verfahrens vor Verwaltungsgericht gehen zu Lasten des Kantons. 3. Das MIKA wird angewiesen, den Beschwerdeführenden nach Rechtskraft die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 2'869.10 zu ersetzen. Zustellung an: die Beschwerdeführenden (Vertreterin) die Vorinstanz (mit Rückschein) das Staatssekretariat für Migration, 3003 Bern Rechtsmittelbelehrung