C. Mit Eingabe ihrer Rechtsvertreterin vom 25. November 2022 erhoben die Beschwerdeführenden beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde und stellten folgende Anträge (act. 13 ff.): 1. Der Einspracheentscheid der Vorinstanz vom 3. November 2022 sei aufzuheben und es sei das Familiennachzugsgesuch für B. und C. gutzuheissen und ihnen eine Einreisebewilligung zu erteilen. 2. Es sei den Beschwerdeführer:innen die unentgeltliche Rechtspflege mit Beiordnung der Unterzeichnenden als ihre unentgeltliche Rechtsvertreterin zu gewähren. Von der Erhebung eines Kostenvorschusses sei abzusehen.