A. Der aus Sri Lanka stammende und 1976 geborene Beschwerdeführer 1 reiste am 27. Mai 2013 in die Schweiz ein und ersuchte gleichentags um Asyl (Akten des Amtes für Migration und Integration betreffend die Beschwerdeführerin 2 [MI1-act.] 1; act. 2). Mit Verfügung vom 26. August 2013 trat das Bundesamt für Migration (BFM; heute Staatssekretariat für Migration [SEM]) auf das Asylgesuch nicht ein und wies den Beschwerdeführer 1 aus der Schweiz weg (act. 2). Mit Urteil vom 17. Dezember 2013 hiess das Bundesverwaltungsgericht eine dagegen erhobene Beschwerde gut, hob die Verfügung vom 26. August 2013 auf und wies die Sache zur Neubeurteilung an das BFM zurück (act. 2).