Die Ablösung von der Sozialhilfe Ende August 2022 erfolgte überdies auf Initiative der Ehegatten und erst unter dem Druck des unmittelbar drohenden Bewilligungsentzugs, weshalb sie kaum als nachhaltig bezeichnet werden kann. Es ist deshalb weiterhin von einer mangelhaften Teilnahme am Wirtschaftsleben auszugehen und ein Rückfall in die Sozialhilfeabhängigkeit erscheint nach wie vor möglich, wenn nicht gar wahrscheinlich.