Atrophie der linken oberen und unteren Extremität) auf seine Arbeitsfähigkeit auswirkt und mittelschweren sowie schweren Arbeiten entgegensteht. Ansonsten ist er in den sozialversicherungsrechtlichen Verfahren stets als voll arbeitsfähig in körperlich leichter und wechselbelastender Tätigkeit eingestuft worden und hat mit seiner jüngsten Erwerbstätigkeit auch den Tatbeweis für seine grundsätzliche Arbeitsfähigkeit erbracht.