Dank der Erwerbsaufnahme ihres Ehemannes im September 2022 und der Unterstützung ihres in den elterlichen Haushalt zurückgekehrten Sohnes sei die Familie seit Ende August 2022 auch nicht mehr von der Sozialhilfe abhängig und ein Rückfall in die Sozialhilfeabhängigkeit sei nicht zu befürchten. Der frühere Sozialhilfebezug stünde wiederum in Zusammenhang mit den dokumentierten Gesundheitseinschränkungen ihres Ehemannes, um welchen sie sich zuletzt vor allem wegen dessen schweren psychischen Leiden habe kümmern müssen.