I. 1. Die Beschwerdeverfahren WBE.2022.468 betreffend die Beschwerdeführerin und WBE.2022.467 betreffend deren Ehemann stehen in einem engen sachlichen Zusammenhang, weshalb sich zur Vermeidung widersprüchlicher Entscheide eine Koordinierung der Verfahren aufdrängt. Jedoch stellt sich die rechtliche und tatsächliche Ausgangslage für beide Ehegatten bereits aufgrund der späteren Einreise der Beschwerdeführerin in die Schweiz und der unterschiedlichen gesundheitlichen Beschwerden und -5-