6. Es sei die Beschwerde mit der des Ehemannes, B._____, geb. am tt.mm.jjjj, Serbien, zu koordinieren, soweit die Verfahren nicht vereinigt werden können. Analoge Anträge wurden auch im Parallelverfahren WBE.2022.467 des Ehemannes der Beschwerdeführerin gestellt (Akten des Verwaltungsgerichts betreffend den Ehemann im Verfahren WBE.2022.467 [act2.] 17). Die Begründung der Beschwerde ergibt sich, soweit erforderlich, aus den nachstehenden Erwägungen.