1. Die Verfügung der Vorinstanz sei aufzuheben. 2. Eventualiter sei die Beschwerdeführerin zu verwarnen. 3. Es sei die unentgeltliche Prozessführung zu bewilligen und auf die Erhebung eines Kostenvorschusses zu verzichten. 4. Es sei der Beschwerdeführerin in der Person des Unterzeichnenden ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen. -4- 5. Alles unter Entschädigungs- und Kostenfolgen zulasten der Vorinstanz.