3. Der Einsprecherin wird für das Einspracheverfahren die unentgeltliche Rechtspflege gewährt und lic. iur. Bernhard Jüsi, Rechtsanwalt, Zürich, zum unentgeltlichen Rechtsvertreter bestellt. Über die Höhe der Entschädigung wird mit separater Verfügung entschieden. Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen. C. Mit getrennten Eingaben ihres gemeinsamen Rechtsvertreters vom 24. November 2022 erhoben die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann jeweils Beschwerde gegen den sie selbst betreffenden Einspracheentscheid, wobei die Beschwerdeführerin folgende Anträge stellen liess (act. 16):