B. Gegen die Verfügungen des MIKA vom 20. Juni 2022 liessen beide Ehegatten am 20. Juli 2022 in einer gemeinsamen Eingabe beim Rechtsdienst des MIKA (Vorinstanz) Einsprache erheben (MI1-act. 93 ff.; MI2- act. 118 ff.), wobei sie unter anderem beantragten liessen, dass die beiden Verfahren nicht zu vereinigen seien (MI1-act. 94; MI2-act. 119).