Per Februar 2022 summierten sich die bezogenen Unterstützungsleistungen bereits auf fast Fr. 405'000.00 (MI1-act. 61). Zudem ist auf den Ehemann der Beschwerdeführerin beim Betreibungsamt ihrer Wohngemeinde ein ungetilgter Verlustschein über Fr. 37'246.90 registriert (MI2- act. 70). Hierauf widerrief das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) nach Gewährung des rechtlichen Gehörs am 20. Juni 2022 die Niederlassungsbewilligung unter ersatzweiser Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Rückstufung; MI1-act. 83 ff.). Eine gleichlautende Verfügung erging gleichentags auch gegen ihren Ehemann (MI2-act. 102 ff.). -3-