fahren, wo der Sozialhilfebezug nach Inkrafttreten der Neuregelung fast doppelt so lange andauerte. Zudem ging das Verwaltungsgericht in erwähntem Verfahren von gesundheitlichen Beeinträchtigungen aus, welche – anders als im vorliegenden Verfahren – die Teilnahme am Wirtschaftsleben insbesondere ab dem 1. Januar 2019 erheblich erschwert hatten. - 22 - Entsprechend rechtfertigte es sich im damaligen Verfahren eine etwas tiefere Einstufung des öffentlichen Interesses.