Das bisherige Verhalten des Beschwerdeführers zeigt, dass die Ehegatten mit dem gewählten Rollenmodell nicht nur ihre finanzielle Lage weiter verschlechtert haben, sondern vor der Androhung der Bewilligungsrückstufung ganz bewusst keine Einkünfte erzielen wollten, welche eine Reduktion ihrer Sozialhilfe ermöglicht hätten: Die Erwerbstätigkeit der Ehefrau im April und September 2021 wurde gemäss den diesbezüglich unbestrittenen vorinstanzlichen Ausführungen der Gemeinde gegenüber nicht deklariert und der Beschwerdeführer kündigte bei einer Besprechung mit den Sozialen Diensten Q._____ vom 6. Oktober 2021 an, dass seine Frau inskünftig