160, 162). Es ist offenkundig, dass dieser Lohn nicht ausreicht, den sozialhilferechtlichen Existenzbedarf der Ehegatten und ihres derzeit noch minderjährigen jüngeren Sohnes zu decken, nachdem bereits der Grundbedarf einer dreiköpfigen Familie gemäss aktuellen Richtlinien der Schweizerischen Konferenz der Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien) bei Fr. 1'918.00 liegt und die Familie gemäss letztem Sozialhilfebudget mit monatlich Fr. 2'954.00 unterstützt werden musste (MI1-act. 72).