Trotz seiner Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit ging er bis auf ein paar gescheiterte Arbeitsversuche von 2011 bis zum Antritt seiner Teilzeitstelle als Tankstellenshop-Aushilfe am 1. September 2022 keiner Erwerbstätigkeit nach (MI1-act. 93, 162). Seine voll arbeitsfähige Ehefrau war hierzulande – bis auf zwei bei der Gemeinde nicht deklarierte Aushilfseinsätze in einem nahegelegenen Schulhaus im April und September 2021 – noch gar nie arbeitstätig (MI1-act. 72, 78). Beide Ehegatten nahmen damit über mehr als ein Jahrzehnt nicht (mehr) am hiesigen Wirtschaftsleben teil und mussten stattdessen durch die öffentliche Hand finanziert werden.