4.3.3. 4.3.3.1. Der Beschwerdeführer leidet gemäss den Angaben seiner behandelnden Ärzte seit Jahren an verschiedenen gesundheitlichen Einschränkungen, wovon sich aber gemäss den sozialversicherungsrechtlichen Abklärungen lediglich ein neurologischer Befund (Verdacht auf Post-Polio-Syndrom links mit Atrophie der linken oberen und unteren Extremität) auf seine Arbeitsfähigkeit auswirkt und mittelschweren sowie schweren Arbeiten entgegensteht.