C. Mit getrennten Eingaben ihres gemeinsamen Rechtsvertreters vom 24. November 2022 erhoben der Beschwerdeführer und seine Ehefrau jeweils Beschwerde gegen den sie selbst betreffenden Einspracheentscheid, wobei der Beschwerdeführer folgende Anträge stellen liess (act. 17): 1. Die Verfügung der Vorinstanz sei aufzuheben. 2. Eventualiter sei die Verfügung der Vorinstanz aufzuheben und der Beschwerdeführer gleichzeitig zu verwarnen. 3. Es sei die unentgeltliche Prozessführung zu bewilligen und auf die Erhebung eines Kostenvorschusses zu verzichten.