Hierauf widerrief das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) nach Gewährung des rechtlichen Gehörs am 20. Juni 2022 die Niederlassungsbewilligung unter ersatzweiser Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Rückstufung; MI1-act. 102 ff.). Eine gleichlautende Verfügung erging gleichentags auch gegen seine Ehefrau (Akten des Amts für Migration und Integration betreffend die Ehefrau im parallel zu beurteilenden Verfahren WBE.2022.468 [MI2-act.] 83 ff.). -3-