1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Beschluss des Stadtrats Q. vom 25. Oktober 2022 aufgehoben und der Stadtrat verpflichtet, der Beschwerdeführerin innert einer Frist von 10 Tagen seit Rechtskraft dieses Entscheids ein neues, weiterhin auf den 31. Juli 2022 datiertes Arbeitszeugnis unter Weglassung des zweitletzten Absatzes des Zeugnistextes ("Leider erkrankte A. Ende Oktober 2020 schwer und musste ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend einstellen. Es freute uns sehr, dass sie ihre Arbeit am 16. November 2021 wieder aufnehmen und bis zu ihrem Austritt mit einem Pensum von 50% ausüben konnte."), aber ansonsten mit unverändertem Inhalt auszustellen.