Durch die von der Beschwerdeführerin beantragte Formulierung ("Ihr Arbeitspensum betrug bis Juni 2020 90%, danach arbeitete sie kurz 100% und bis zum Austritt 50%") entstünde der falsche Eindruck, dass die Beschwerdeführerin bei der Stadt Q. zuletzt nur noch ein 50%-Stellenpensum innehatte, was klar nicht den Tatsachen entspricht. Es ist denn für einen potenziellen neuen Arbeitgeber auch höchstens von geringem Nutzen und Interesse, darüber orientiert zu werden, dass die Beschwerdeführerin in den letzten paar Monaten ihres insgesamt mehrjährigen Anstellungsverhältnisses nur noch in einem reduzierten Pensum arbeitete.