und dass sie eher Dienst nach Vorschrift leistete, anstatt eine hohe Arbeitsquantität und -qualität anzustreben, macht es keinen grossen Unterschied, ob sie die Funktion während 6 oder 7,5 Jahren ausübte. Die allenfalls unter den Erwartungen der Arbeitgeberin zurückgebliebene Berufserfahrung rührt in einer solchen Situation nicht primär daher, dass die Arbeitnehmerin einen längeren Arbeitsunterbruch hatte, sondern, dass sie sich während ihrer Tätigkeit nicht voll entfaltete bzw. zu wenig engagierte. Um ein derart begründetes Erfahrungsdefizit im Arbeitszeugnis aufzuzeigen, steht die - 12 -