Der Argumentation des Stadtrats, es komme nicht darauf an, ob effektiv eine Weiterentwicklung stattgefunden hätte, was letztlich immer spekulativ sei, sondern in abstrakter Weise darauf, ob noch Steigerungen des Erfahrungs- und Qualitätsniveaus möglich gewesen wären (Duplik, S. 10), ist entgegenzuhalten, dass ein Arbeitszeugnis die konkreten Fähigkeiten einer Arbeitnehmerin abbilden soll. Ergibt sich aus einer wahrheitsgemäss abgefassten Leistungs- und Verhaltensbeurteilung einer Mitarbeiterin, dass es ihr nicht gelang, das Potenzial für die berufliche Entwicklung, welches ihr die Stelle an sich geboten hätte, voll auszuschöpfen,