oben vorhanden gewesen (Duplik, S. 6). Ohnehin nehme die Berufserfahrung mit jedem Arbeitstag per se zu und diese Steigerung könne somit gar nie einen Abschluss finden (Duplik, S. 3). Die Beschwerdeführerin sei jedoch überhaupt nicht daran interessiert gewesen, ihre Berufserfahrung zu erweitern und das fachliche Niveau zu heben, weil ihr der Status Quo genügt habe. Dies dürfte unter anderem der minimalistischen Einstellung der Beschwerdeführerin geschuldet sein, welche die von ihr behauptete Entwicklung und damit auch das Erreichen eines "finalen fachlichen Niveaus" verhindert habe (Duplik, S. 6).