Komplexere Bauvorhaben habe sie immer nur in engmaschiger Begleitung durch ihre Vorgesetzte und unter entsprechender Kontrolle betreut (Duplik, S. 4). Sie habe einfach ihre Arbeit erledigt und es trotz der von ihr beschriebenen Situation der personellen Unterbesetzung vermieden, Überstunden entstehen zu lassen. Ihre Arbeitseinstellung könne daher durchaus als minimalistisch bezeichnet werden. Von erheblichen tatsächlichen Entwicklungen oder fachlichen Fortschritten könne keine Rede sein (Duplik, S. 5). Für eine berufliche Weiterentwicklung der Beschwerdeführerin sei daher bis zuletzt noch viel Steigerungspotenzial und Luft nach - 11 -