Soweit aus den Akten ersichtlich, bekleidete die Beschwerdeführerin bei der Stadt Q. stets die gleiche Position als Sachbearbeiterin Baupolizei in der Abteilung Planung und Bau. Während sie selbst eine berufliche Weiterentwicklung innerhalb dieser Position mit sich laufend verändernden Aufgabengebieten und der Übernahme von zunehmend anspruchsvolleren Aufgaben bis hin zu ihrem krankheitsbedingten Arbeitsunterbruch ab Ende Oktober 2020, in welchem Zeitpunkt sich ihr fachliches Niveau nicht mehr wesentlich hätte verbessern lassen, beschreibt (siehe Replik, S. 3 ff.), stellt sich der Stadtrat unter Hinweis auf die jährlichen Mitarbeiterbeurteilungen