1. In Gutheissung der Beschwerde sei der Beschluss der Beschwerdegegnerin vom 25. Oktober 2022 aufzuheben und die Beschwerdegegnerin anzuweisen, der Beschwerdeführerin ein Schlusszeugnis innert 10 Tagen seit Rechtskraft des Urteils zuzustellen mit folgenden Wortlaut: 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zu Lasten der Beschwerdegegnerin. 2. Mit Beschwerdeantwort vom 8. Februar 2023 beantragte der Stadtrat Q. die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.