3. Mit Schreiben vom 25. April 2022 kündigte A. ihr Anstellungsverhältnis bei der Stadt Q. per 31. Juli 2022. 4. Per 31. Juli 2022 stellte ihr die Stadt Q. das Arbeitszeugnis aus, das im zweitletzten Absatz darauf hinweist, dass A. Ende Oktober 2020 schwer erkrankte und ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend einstellen musste. Ab 16. November 2021 habe sie ihre Arbeit wiederaufnehmen und bis zu ihrem Austritt mit einem Pensum von 50% ausüben können.