Das Beschwerdeverfahren BE.2022.155 hat einen Beschluss des Gemeinderats zum Gegenstand. Dieser beinhaltet eine Verpflichtung zur Rückzahlung von materieller Hilfe wegen unrechtmässigem Bezug, wobei eine Verrechnung mit der laufenden Sozialhilfe angeordnet wurde. Weiter werden der Beschwerdeführerin darin diverse Auflagen/Weisungen erteilt, insbesondere im Hinblick auf eine Unterhaltsvereinbarung und Arbeitsbemühungen. Der Gemeinderat hat in seinem Entscheid die aufschiebende Wirkung einzig bezüglich Dispositiv-Ziffer 1 entzogen (vgl. Dispositiv-Ziffer 8);