d. dem RSD monatlich unaufgefordert 6 dokumentierte Arbeitsbemühungen (mit allen Angaben aus dem RAV-Formular "Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen") bis jeweils am 20. eines jeden Monats einzureichen. Sie hat sich beim RAV als Stellensuchende anzumelden und die Anmeldebestätigung dem RSD einzureichen. Die Termine, Auflagen und Weisungen des RAV hat sie einzuhalten;