c. sich bis am 30. September 21 beim RAV für die Leistung aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) Art. 14 Abs. 2 anzumelden und die Leistungen an den RSD abzutreten. Ein entsprechendes Drittauszahlungsgesuch wird ihr nach Vorlegung der RAV-Anmeldebestätigung zugestellt;