a. sich umgehend im Rahmen des Eheschutzverfahrens um eine Unterhaltsvereinbarung zu bemühen. Diese hat spätestens bis am 31. Oktober 2021 vorzuliegen; b. monatlich unaufgefordert Kontoauszüge aller ihrer bestehenden Konti dem RSD einzureichen. Die Sozialhilfeauszahlungen erfolgen erst nach Eingang und Prüfung der Kontoauszüge; -3-