5.4. Was die Komplexität des Verwaltungsbeschwerdeverfahrens anbelangt, handelt es sich um eine Sozialhilfesache mit überdurchschnittlichem Aufwand. In Bezug auf die Einstellung der materiellen Hilfe stellen sich – abgesehen vom rechtlichen Gehör – Fragen im Zusammenhang mit den Anspruchsgrundlagen. Parallel wurde ein Strafverfahren geführt und die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann wurden durch einen Sozialdetektiv observiert. Bezüglich der Sachverhaltsfeststellung und Würdigung steht die Nachzahlung und Verwendung von Kinderzulagen im Vordergrund.