1. Die Einnahmen von Herrn D. und alle bezogenen Kinderzulagen sind vollumfänglich dem Haushalt von A. und den Kindern anzurechnen. Dadurch entfällt der Anspruch von A. und ihren Kindern auf materielle Hilfe. 2. Der Grundbedarf ist um die Höhe der Betriebskosten des Audi TT Coupé in Höhe von 340.90 Franken pro Monat rückwirkend per 1. Juli 2021 zu kürzen. 3. Zusätzliche, zu den bestehenden Rückerstattungsforderungen hinzukommende Rückerstattungsforderungen werden ausdrücklich vorbehalten.