Im Zusammenhang mit nicht deklarierten Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit des Ehemannes erstatteten die Gemeinde B. und der Regionale Sozialdienst (RSD) am 10. Juli 2020 bzw. 11. Juni 2021 Strafanzeige, worauf gegen A. und D. ein Strafverfahren geführt wurde. Am 8. Juli 2021 stellte A. beim Bezirksgericht C. ein Eheschutzbegehren und ersuchte um Bewilligung des Getrenntlebens. Am 17. August 2021 meldete sich D. rückwirkend auf den 16. Juni 2021 in der Gemeinde T. (SO) an. Am 25. Juni 2021 wurden D. nachträglich Kinderzulagen im Betrag von Fr. 9'000.00 ausbezahlt.