zungen des Gestaltungsplans entspricht, legt der Gemeinderat das Baugesuch beziehungsweise das Gesuch um einen Vorentscheid drei von ihm bestimmten ausgewiesenen Fachexperten zur Begutachtung und Genehmigung vor. Die Begutachtung und Genehmigung durch das Fachgremium ist Voraussetzung für die Erteilung einer Baubewilligung. Bauwillige können sich bereits in der Projektphase durch das Fachgremium beraten lassen.